
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Mitgliedschaftsverhältnisse mit dem Shinzen Dojo Berlin, Inhaber: Anh Son Le, Neheimer Str. 2, 13507 Berlin.
§ 1 Statuten des Shinzen Dojo Berlin
Das Shinzen Dojo Berlin und deren Mitglieder verpflichten sich das traditionelle Kyokushin Karate zu pflegen und zu wahren. Diese traditionellen Werte aus Japan sowie dieser Kampfkunst stehen im Vordergrund des Karate Unterrichtes.
§ 2 Pflichten des Mitgliedes
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen der Instruktoren ist stets Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachten Schäden.
§ 3 Übertragbarkeit
Die Mitgliedschaft im Shinzen Dojo Berlin ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
§ 4 Gesundheit des Mitgliedes
Das Mitglied bestätigt durch seine Mitgliedschaft seine körperliche sowie geistige Gesundheit. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Mitgliedschaft einen Arzt zu konsultieren.
§ 5 Haftungsausschluss
Eine Haftung des Shinzen Dojo Berlin für eventuell auftretende Schäden ist ausgeschlossen. Das Shinzen Dojo Berlin lehnt auch jeden Haftungsanspruch bei gegenseitigen Verletzungen seiner Mitglieder ab.
§ 6 Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 5. des Monatsanfangs im Voraus per Banküberweisung entrichtet. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Prüfungen, Mitgliedspässe, Karateanzüge und weiteres Equipment sind im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen.
§ 7 Krankheit und Ausfallzeiten
Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstiges entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, Umzug und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen ausgesetzt werden.
§ 8 Gültigkeit der Trainings-Anmeldung
Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mündlichen Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform oder E-Mail.
§ 9 Verlängerung der Mitgliedschaft
Sofern die Mitgliedschaft nicht 4 Wochen vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein halbes Jahr.
§ 11 Ausfall von Kursen
Das Shinzen Dojo Berlin behaelt sich das Recht vor, Kurse aus bestimmten Gründen vor Beginn abzusagen. Gründe können sein: keine ausreichende Teilnehmerzahl, Berliner Schulferien oder erkrankte Instruktoren.
§ 12 Bild- und Filmaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Mitglieder erkennbar sind und die für Website, Social Media oder andere eigene Öffentlichkeits- und Werbezwecke verwendet werden sollen, werden nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung genutzt. Die Erteilung oder Verweigerung dieser Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei minderjährigen Mitgliedern erfolgt die Einwilligung durch die Sorgeberechtigten.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Shinzen Dojo Berlin · Inhaber: Anh Son Le · www.shinzen-dojo.de
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